Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für den Vorbereitungsdienst bildet die Verordnung  über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) und deren Durchführungsbestimmungen. Inhaltliches Ziel ist die Professionalisierung in den durch die Prüfungsverordnung des Landes Niedersachsen vorgegebenen Kompetenzbereichen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen-Beraten-Unterstützen-Diagnostizieren-Fördern, Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz sowie Personale Kompetenzen. Im zweiten und dritten Abschnitt der APVO-Lehr sowie in den Durchführungsbestimmungen sind die Bereiche Ausbildung und Staatsprüfung geregelt. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Elemente.

Die in drei Ausbildungshalbjahre gegliederte Ausbildung in Pädagogik und zwei Unterrichtsfächern erfolgt am Studienseminar sowie an öffentlichen Schulen oder anerkannten Ersatzschulen der jeweiligen Schulform.

Im Studienseminar werden die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst monatlich acht Stunden im pädagogischen Seminar und je sechs Stunden in den fachdidaktischen Seminaren ausgebildet. Die Veranstaltungstermine, die auch Module beinhalten, sind im  halbjährlich gültigen Organisationsplan festgelegt. In den pädagogischen Seminaren und den Fachseminaren erfolgt die kompetenzorientierte Ausbildung auf der Basis von aufeinander abgestimmten Seminarlehrplänen. Diese bilden, ergänzt durch modularisierte Ausbildungselemente, das Seminarcurriculum. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Zusatzqualifikationen weitere Kompetenzen zu erwerben.

In den Schulen erteilen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst wöchentlich durchschnittlich 13 Stunden Ausbildungsunterricht. Dieser wird anteilig in eigener Verantwortung sowie unter Betreuung durch eine Fachlehrkraft erteilt. Im Rahmen der 18monatigen Ausbildung sind insgesamt 22 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht und 16 Stunden betreuter Unterricht zu erteilen.

Die Ausbildenden des Studienseminars besuchen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Ausbildungsunterricht. Im Anschluss wird die Qualität des Unterrichts unter Berücksichtigung des Kompetenzzuwachses erörtert. Eine Benotung  der Unterrichtsbesuche findet nicht statt. (s. Durchführungsbestimmung zur APVO-Lehr, zu § 7, 5.4).

Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats wird die Ausbildungsnote gebildet. Dazu werden die Leistungen der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst durch die drei Ausbildenden des Studienseminars (Fach 1, Fach 2, Pädagogik) sowie die Schulleitung bewertet.

Die Staatsprüfung (i.d.R. im letzten Quartal der Ausbildung) besteht aus dem Prüfungsunterricht in zwei Fächern und einer mündlichen Prüfung. Diese drei Prüfungsteile bilden die Prüfungsnote. Die Gesamtnote der Staatsprüfung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel des Punktwerts der Ausbildungsnote und des Punktwerts der Prüfungsnote. Die errechnete Zahl (Punktwert der Gesamtnote) wird einer Note (Gesamtnote) zugeordnet. Die Staatsprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote und die Prüfungsnote mindestens „ausreichend (4)“ lauten.

Kompetenzorientierte Ausbildung

Im Vorbereitungsdienst entwickeln die Lehrkräfte ihre Berufskompetenz eigenverantwortlich weiter. Die Fähigkeit zur Selbstreflexion, einem wesentlichen Element der Lehrerprofessionalität, ist für diese Entwicklung von besonderer Relevanz. Dabei bedeutet Reflexion mehr als über die gehaltenen Unterrichtsstunden nachzudenken. Reflexion ist ein Prozess, der in beruflichen Lernsituationen angestoßen wird und auf eine Weiterentwicklung zielt. Als Instrument, um mit sich und anderen über diesen Prozess in den Dialog zu treten, hat unser Studienseminar das Format des Tagebuchs eingeführt. Das analog oder digital zu führende KompetenzentwicklungsTAGEBUCH soll die Entwicklung als reflexiv handelnde Lehrkraft und den Professionalisierungsprozess unterstützen und als Medium im Dialog mit allen an der Ausbildung beteiligten Personen dienen.

Ein Teil der Ausbildenden unseres Studienseminars ist zugleich in der Praxisphase des Masterstudiums als „Lehrkraft im Praktikum“ (LIP) tätig. Dieser Umstand trägt zur Sicherung des Anschlusses an die im Studium erworbenen Kompetenzen bei und unterstützt ihre Erweiterung und Vertiefung im Laufe des Vorbereitungsdienstes.

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